Gold- und Silbereinlagerung in LiechtensteinLiechtenstein dürfte hinsichtlich der Einlagerung von Gold und Silber weltweit am attraktivsten beim Schutz Ihrer Eigentumsrechte sein. Hinzu kommt eine erstklassige Professionalität bei der Abwicklung Ihrer Anlage und Finanzaktivitäten.
Welche Hauptargumente gibt es also für die Einlagerung von Gold und Silber in Liechtenstein? - Offizielle Währung ist der Schweizer Franken, Euro werden auch akzeptiert - Das EU Sorgfaltspflichtsgesetz (Art 3 Abs 1 Bst v SPG) wird eingehalten, dass heisst Sie können jederzeit in voller Höhe Ihre Positionen verkaufen, ohne das es irgendwelche Rückfragen seitens der Bank oder Steuerbehörden gibt. Ihre Vermögenswerte somit „bankable“ und jederzeit im Finanzsystem transferierbar. - Liechtenstein ist im Gegensatz zur Schweiz seit dem 1. Mai 1995 Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und nimmt damit am EU-Binnenmarkt teil. Das bedeutet, dass Liechtenstein im Gegensatz zur Schweiz eine mögliche Konfrontation mit der EU verhindern kann. - Liechtenstein hat keine Staatsverschuldung (Die Schweiz hat eine Staatsverschuldung von ca. 110 Milliarden Franken) - Der private Goldbesitz wurde in der Vergangenheit von vielen Staaten verboten. (In den USA war privater Goldbesitz von 1933 bis 1974 verboten. In Liechtenstein gibt es für solche Repressionen keine gesetzliche Grundlage.) - Liechtenstein hat im Gegensatz zu allen anderen Ländern (inklusive der Schweiz) keine Notstandsgesetze Wie kann ich Ihnen hierbei helfen? Ich habe Kontakt zu einem absolut vertrauenswürdigen, hochprofessionellen und im Vergleich sehr günstigen (1,5% Lagerkosten vom eingelagerten Edelmetallwert) Edelmetalleinlager in Liechtenstein. Wenn Sie Ihre Einlage verkaufen, wird Ihnen das Geld weltweit überall hin überwiesen. |
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